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Auto gestohlen. Was zahlt die Versicherung? Haben Sie eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) und wird Ihr Auto nicht innerhalb eines Monats wieder aufgefunden, zahlt Ihre Versicherung den Zeitwert. Bei Neuwagen sehen viele Versicherungsverträge in den ersten zwölf oder vierundzwanzig Monaten sogar eine Neupreisentschädigung vor. Damit wird der besonders hohe Wertverlust in den ersten Monaten ausgeglichen. Auch Sonderausstattungen, wie Navigationssysteme, werden mit dem Zeitwert erstattet, wenn sie fest eingebaut sind. Aber: Sie sollten unbedingt bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages darauf achten, dass alle Teile, die nicht zur Serienausstattung gehören, mitversichert sind. Das ist besonders wichtig, wenn Sie einen Vertrag im Internet abschließen, denn dann sind Sie selbst für den Vertragsinhalt verantwortlich.
Was passiert, wenn das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder auftaucht? Dann zahlt die Versicherung die Reparaturkosten - wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Auch für die Bergung, Abschlepp- und Überführungskosten ist der Versicherer zuständig. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges, wird grundsätzlich nur der Zeitwert erstattet. Wer an seinem Auto hängt, kann mit dem Versicherer verhandeln.
Was gilt bei Leasing-Verträgen? Wichtig ist hier eine Ergänzungsdeckung (GAP-Deckung). Haben Sie diese nicht vereinbart und unterscheidet sich der Leasing-Buchwert vom Zeitwert des Fahrzeuges, können Sie kräftig zur Kasse gebeten werden. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach dem Diebstahl wieder aufgefunden, hilft die GAP-Deckung nicht. Der Leasing-Vertrag läuft grundsätzlich weiter. Nicht selten dauert der Kampf um die Freigabe des Autos zur Überführung aus dem Ausland einige Monate. Übersteigen die Reparaturkosten 60 Prozent des Wagenwertes, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Leasingvertrages. Gibt es Ärger mit der Leasinggesellschaft hilft oft nur der Weg zum Anwalt. Besteht eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten für Ihren Anwalt und die Gerichtskosten. Gibt es Ärger mit dem Versicherer, hilft Ihnen der Versicherungsombudsmann (Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin) kostenlos.
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