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Wer haftet bei einer Probefahrt mit dem Auto? Kommt es bei einer Probefahrt eines Interessenten an Ihrem Auto zu einem Unfall, ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden am Auto des Unfallgegners zuständig.Kratzer und Dellen an Ihrem Fahrzeug könnten Sie über Ihre Vollkaskoversicherung abrechnen. Die Kosten für die mögliche Selbstbeteiligung und die Höherstufung der Versicherung müssen Sie dann dem Probefahrer in Rechnung stellen. Ist er zahlungsfähig, werden Sie das Geld erhalten. Haben Sie keine Vollkaskoversicherung, müssen Sie den Kaufinteressenten, der den Schaden verursacht hat, für den gesamten Fahrzeugschaden zur Zahlung auffordern. Verschwindet der Kaufinteressent während der Probefahrt mit Ihrem Auto, liegt leider kein Diebstahl im Sinne der Bedingungen der Teilkaskoversicherung vor. Sie zahlt also nicht. Deshalb ist es wichtig, dass Sie unbedingt vor Antritt der Probefahrt die Personalien des Kaufinteressenten prüfen und sich den Führerschein zeigen lassen. Am besten machen Sie die Probefahrt gemeinsam.
Was geschieht, wenn wir uns handelseinig geworden sind, der Käufer das Fahrzeug gleich mitnimmt und es passiert ein Unfall?
Ist das Fahrzeug bei der Übergabe zugelassen, werden Schäden an fremden Autos, die der Käufer verursacht, zunächst von Ihrer Haftpflichtversicherung reguliert. Sollte Ihre Versicherung deshalb den Schadenfreiheitsrabatt reduzieren wollen, können Sie mit dem Kaufvertrag beweisen, dass Sie nicht schuld sind. Schreiben Sie deshalb unbedingt die genaue Uhrzeit und das Datum der Fahrzeugübergabe in den Kaufvertrag. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, übergibt das Fahrzeug im stillgelegten Zustand.
Was geschieht, wenn der Erwerber meines Autos das Fahrzeug nicht ummeldet?
Für den Versicherungsbeitrag aber auch für die Kfz-Steuer haften Sie als Verkäufer mit dem Käufer gemeinsam. Das bedeutet, Sie müssen weiter zahlen. Allerdings können Sie von Ihnen verauslagte Beträge vom Käufer zurückfordern. Tipp: Melden Sie den Wagen ab und bitten Sie den Käufer, ein Kurzzeit- (Übertragungs-)Kennzeichen mitzubringen. Oder gehen Sie gemeinsam mit ihm zum Bürgeramt und übergeben ihm ein abgemeldetes Auto. Hat der Käufer eine Versicherungskarte, kann er mit dem ungestempelten Kennzeichen auf direktem Weg zur nächsten Zulassungsstelle fahren. Geht das Auto ins Ausland, sollten Sie unbedingt vorher eine Abmeldung des Fahrzeuges vornehmen.
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