3x Versicherung vom 05.10.2011

Lohnt sich ein eigenes Auto für Fahrneulinge?
Sie müssen unbedingt bedenken, dass zu den Kosten für Auto und Kraftstoff  ja noch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt. Und die ist für Fahrneulinge besonders hoch. Als Fahranfänger zahlen Sie in der Regel 230 Prozent des Tarifbeitrages.  Besitzen Sie aber beispielsweise drei Jahres Fahrerfahrung, erhalten Sie eine bessere Einstufung beim Schadensfreiheitsrabatt, in der Regel 140 Prozent. Auch „Begleitetes Fahren ab 17“ bringt Schadensfreiheitsrabatt. Erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Fall eine Sondereinstufung infrage kommt. In vielen Fällen sind Versicherer bereit, das Fahrzeug zum Tarifbeitrag (100 Prozent) einzustufen, wenn sie bereits erste Fahrerfahrungen mit dem in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuften Fahrzeug der Eltern erworben haben. Wenn die Eltern also mitmachen, wäre es preiswerter sich das Familienauto auszuleihen. Wichtig: Erkundigen Sie sich bei der Wahl eines eigenen Fahrzeuges vor dem Kauf, in welche Typenklasse das Auto eingestuft wird. Kleine Fahrzeuge mit starkem Motor sind meist besonders kostspielig.

Wie ist es, wenn mein Auto als Zweitwagen eines Elternteils angemeldet ist?
Das kann günstiger werden, denn dann werden Sie je nach Versicherung gleich zumindest mit  140 Prozent eingestuft, teilweise sogar in die Schadensfreiheitsklasse des Erstwagen-Fahrers. Wichtig ist aber, dass Sie genau auf die Vertragsbedingungen achten. So beschränken beispielsweise viele Versicherungen die jährliche Laufleistung des Zweitwagens. Wer mehr fährt, muss dann auch mehr zahlen. Andere Versicherungen schließen Fahrer, die jünger als 24 Jahre alt sind, von der Police aus. Alternative: Eine Familienversicherung. Sind alle Fahrzeuge beim selben Kfz-Versicherer angemeldet, gibt es meist Nachlässe und Sondereinstufungen.

Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt meines Großvaters übertragen lassen?
Für einen Fahranfänger bringt das nicht viel. Grundsätzlich können zwar die Schadensfreiheitsjahre eines Verwandten übertragen werden, wenn dieser nicht mehr selbst fährt und seinen eigenen Pkw abmeldet. Aber: Der Begünstigte kann nur die schadensfreien Jahre gutgeschrieben bekommen, in denen er das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat. Ist der Wagen des Großvaters in die SF Klasse 12 (d. h. 12 schadenfreie Jahre/in der Regel 40 Prozent eingestuft) und wird die Übertragung an einen Fahrer übertragen, der erst ein Jahr im Besitz eines Führerscheines ist, kann lediglich dieses eine Jahr übertragen werden. So werden aus 40 Prozent 100 Prozent.